Was ein Bürgerbegehren bewirken kann
9. Oktober 2025 Aktuelles

Die Diskussion um den möglichen Ankauf der Gaststätte „Walli’s“ bewegt derzeit viele Bürgerinnen und Bürger in Alpenrod. Ein Bürgerbegehren bietet die Chance, dass die Bevölkerung direkt über das Thema mitentscheidet. Doch wie läuft so ein Verfahren eigentlich ab – und was bedeutet eine Unterschrift konkret?
Die Bürgerinitiative zum Ankauf der Gaststätte „Walli’s“ sorgt aktuell für rege Diskussionen in unserer Ortsgemeinde. Gleichzeitig eröffnet sie die Möglichkeit einer demokratischen Entscheidung durch die Bürgerinnen und Bürger, wie sie in der Gemeindeordnung vorgesehen ist.
Was bewirkt ein Bürgerbegehren? Mit den erforderlichen Unterschriften wird der Bürgermeister beauftragt, eine Kaufeinschätzung zu erstellen. Diese Unterlagen werden anschließend von der Kommunalverwaltung geprüft, um festzustellen, ob die Ortsgemeinde die finanziellen Voraussetzungen für einen möglichen Erwerb erfüllt. Erst wenn feststeht, dass ein Kauf für die Gemeinde finanziell tragbar ist, kann es tatsächlich zu einem Erwerb kommen. Mit Ihrer Unterschrift tragen Sie also dazu bei, dass das Thema umfassend geprüft wird – und gestalten so die Entwicklung unserer Gemeinde aktiv mit.
Ablauf des Bürgerbegehrens:
Stimmen sammeln Bürgerinnen und Bürger unterstützen das Begehren mit ihrer Unterschrift.
Einreichung & Prüfung Die Unterschriften werden bei der Verbandsgemeinde eingereicht und auf Gültigkeit geprüft.
Bürgerentscheid Bei ausreichender Zahl gültiger Stimmen wird das Bürgerbegehren dem Bürgermeister bzw. Gemeinderat vorgetragen. Wird dem nicht stattgegeben, kommt es zu einem Bürgerentscheid, bei dem alle Wahlberechtigten mit Ja oder Nein abstimmen können.
Finanzierung der Gaststätte am Kirchplatz Erhält das Begehren die notwendige Mehrheit, wird der Vorschlag zur Finanzierung von der Kommunalaufsicht überprüft.
Kaufentscheidung Nur wenn die Kommunalaufsicht die finanzielle Machbarkeit bestätigt, kann die Gaststätte tatsächlich von der Ortsgemeinde erworben werden.
Hinweis: Diese Information dient der allgemeinen Aufklärung und stellt keine Stellungnahme der Ortsgemeinde Alpenrod dar.
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