Bürgerbegehren zum Ankauf der Gaststätte „Walli’s“ gestartet
8. September 2025 Aktuelles

Bürger aus Alpenrod, Dehlingen und Hirtscheid sammeln Unterschriften für den Erhalt der traditionsreichen Gaststätte und ihres Saales
Bürgerbegehren in der Ortsgemeinde Alpenrod nach § 17 GemO zum Ankauf des Objektes „Am Kirchplatz 12“ – Gaststätte „Walli’s“
Wie allgemein bekannt, steht das Gesamtobjekt „Walli’s“ in der Ortsmitte der Gemeinde Alpenrod mit Restaurant, Küche, Saal und Gästezimmern (ehemals Gasthaus Am Kirchplatz) angrenzend an den neu gestalteten Dorfplatz unterhalb unserer denkmalgeschützten Kirche seitens des Eigentümers nunmehr zeitnah zum Verkauf. Bevor mit Interessenten konkrete Verkaufsverhandlungen geführt werden, hat der Besitzer das Objekt der Ortsgemeinde zum Kauf angeboten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.08.2025 einem Ankauf mehrheitlich nicht zugestimmt.
Nach Meinung von Bürger*innen und Vereinsvertretern ist diese Ratsentscheidung nicht akzeptabel und im Sinne einer funktionierenden Dorf- und Vereinsgemeinschaft nicht zukunftsfähig. Neben dem Verlust der traditionsreichen Gaststätte mit Saal würde die Chance zur Stärkung unseres dörflichen Zusammenlebens innerhalb aller Generationen (Alt und Jung) somit unwiderruflich verlorengehen. Traditionelle Vereinsveranstaltungen, wie z.B. die alljährliche Kirmes und der Weihnachtsmarkt können bei einem anderweitigen Verkauf dann nicht mehr in unserer Ortsmitte stattfinden.
Im Hinblick auf die bisherige Nutzung des Objektes und eine vorliegende Wertfeststellung wurde nunmehr zwischen Ortsbürgermeister und Eigentümer eine finanziell moderate Preisfestlegung getroffen, um somit der Ortsgemeinde Alpenrod ein finanzielles Entgegenkommen darzustellen. Im Rahmen der Kaufverhandlungen ist anzumerken, dass die getroffene Preisfestlegung für das Objekt verbunden mit Zahlungsmodalitäten seitens der Ortsgemeinde finanziell ohne Kreditaufnahme zu realisieren wäre.
Für das Zustandekommen eines Bürgerbegehrens gem. § 17 a GemO sind die Unterschriften von 5 bis 9 v.H. (gestaffelt nach Einwohnern) der bei der letzten Wahl zum Gemeinderat festgestellten Zahl der Einwohner notwendig.
Die nachfolgend genannten Personen (Vereinsvertreter) haben sich bereit erklärt, das angestrebte Bürgerbegehren zu vertreten und gemäß den rechtlichen Voraussetzungen nach Prüfung durch die Aufsichtsbehörde dem Gemeinderat zur Antragstellung erläuternd vorzutragen:
Brenk, Gereon (Männergesangverein Alpenrod)
Leicher, Thorsten (Maifeuer Alpenrod e.V.)
Roth, Joshua (Kirmesgesellschaft Alpenrod 1995 e.V.)
Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet nach § 17a Abs. 4 Satz 2 GemO der Gemeinderat nach vorheriger Anhörung der genannten Begehrensvertreter.
Stimmt der Rat nach Feststellung der Zulässigkeit dem Bürgerbegehren nicht zu, würde danach ein Bürgerentscheid verbunden mit einer ordnungsgemäßen Wahl durchgeführt, bei der zum Erfolg eine Mehrheit von mindestens 15 % der Stimmberechtigten erforderlich ist.
Allerdings würde ein Bürgerentscheid verbunden mit einer Wahl gem. § 17a Abs. 5 GemO entfallen, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme in unveränderter Form oder in einer Form, die von den das Bürgerbegehren vertretenden Personen gebilligt wird, beschließt.
Abschließend wird unter Beachtung des vorgenannten Vorhabens darauf hingewiesen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Tagen von Mitgliedern der Bürgerinitiative aufgesucht werden, um die erforderlichen Unterschriften der wahlberechtigten Einwohner für ein Bürgerbegehren einzuholen. Weitere Informationen erfolgen in einer der nächsten INFORM-Ausgaben.
Die berechtigten Vertreter: gez. Gereon Brenk, Thorsten Leicher und Joshua Roth
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