Brennholzbedarf für 2021 anmelden

23. Oktober 2020 Aktuelles

Der Borkenkäferbefall der Fichte und die daraus resultierende Schadholzmenge ist nach wie vor sehr hoch. Daher wurde zusammen mit der Revierleitung und dem Gemeinderat entschieden, dass in diesem Jahr ausschließlich Fichte in Selbstwerbung als Brennholz zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass in diesem Jahr kein Buchen-Brennholz und auch kein fertig eingeschnittenes Holz (das heißt 1-Meter-Stücke gespalten) zur Verfügung stehen.

Die gewünschte Brennholzmenge wird in 5,00 Festmetern (fm) oder einem Vielfachen (also 10, 15, 20 fm) gerückt am Weg bereitgestellt. Der Preis beläuft sich auf 25,- € / fm.

Auf die nachfolgenden Regelungen werden die Selbstwerber ausdrücklich hingewiesen:

Die Wälder im Bereich des Fortamtes Hachenburg sind nach dem Qualitätssiege PEFC oder FSC zertifiziert. Dies bedeutet:

  1. Die Aufarbeitung im Wald ist nur noch für den Selbstwerber möglich, der den Befähigungsnachweis für den Umgang mit der Motorsäge (Mototsägenführerschein) vorlegen kann.
  2. Die Motorsägen dürfen ausschließlich nur mit Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) mit zugelassenem, biologisch abbaubarem Motorsägenkettenöl betrieben werden. Andere Kraft-/Schmierstoffe sind nicht mehr zulässig.

Der Waldbesitzer ist verpflichtet, diese Regelung zu überwachen.

Verbindliche Brennholz-Anmeldungen müssen bis Montag, 16. November 2020 erfolgen!


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