Betriebszeiten für Rasenmäher

28. April 2023 Aktuelles

Aufgrund von Nachfragen möchte ich erneut der Bitte einiger Bürger nachkommen, die gesetzlich festgelegten Einsatzzeiten für Rasenmäher nochmals darzustellen:

In Wohngebieten gilt ein generelles Betriebsverbot für motorbetriebene Rasenmäher an Werktagen zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr und 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig!

Dies bedeutet, dass an Werktagen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und nach der Mittagsruhe in der Zeit von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr der Rasenmäher bedient werden kann!

Die Betriebszeiten für motorgetriebene Freischneider, Trimmer, Sensen und Laubsammler sind auf die Zeiten 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr beschränkt.

Im Hinblick auf ein gutnachbarschaftliches Zusammenleben wird unbedingt um Einhaltung der Mittagsruhezeit und allgemeine Rücksichtnahme gebeten.


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