Das Problem mit freilaufenden Hunden

12. Juli 2016 Aktuelles

Leider mussten wir zum wiederholten Male wieder einmal feststellen, dass Hundehalter ihre Hunde in der Ortslage bzw. in der Gemarkung einfach frei umherlaufen lassen.

Nach § 4 der Gefahrenabwehrverordnung der VG Hachenburg dürfen Hunde nur angeleint innerhalb der geschlossenen Ortslage bzw. in öffentlichen Anlagen ausgeführt werden. Hunde dürfen weder tags noch nachts innerhalb des Wohngebietes frei umherlaufen!

Dieser Hund wurde im Bereich des Kindergartens und des Neubaugebietes „Auf der Wurst“ gesichtet. Nicht auszuzdenken, was den Kleinkindern auf dem Weg zur Kita alles hätte passieren können?

Um Angaben über den verantwortungslosen Halter dieses Hundes an die Gemeindeverwaltung unter der Tel.-Nr. 02662 / 7573 oder per Mail an buergermeister@alpenrod.de erbeten.

Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- € geahndet werden. Ich bitte daher nochmals, die gebotenen Regeln unbedingt zu beachten.

Vielen Dank!

 

Noch ein Hinweis an unsere Hundehalter:

Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der VG Hachenburg ist das freie Umherlaufenlassen des Hundes /der Hunde nur auf hinreichend gesicherten Privatgrundstücken und außerhalb der geschlossenen Ortslage erlaubt. Allerdings wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nur für den öffentlichen Bereich (Wege, Straßen, Plätze) gilt, allerdings nicht für Privatgelände bzw. für private landwirtschaftliche Flächen. Dort gelten die Bestimmungen nach § 41 des Landesjagdgesetzes (LJG) Landesrecht Rhld.-Pfalz, wo u.a. aufgeführt ist: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Hunde unbeaufsichtigt frei in einem Jagdbezirk laufen lässt! Zum „Jagdbezirk“ zählen nämlich auch alle privaten landwirtschaftlichen Flächen.

Eine Ausnahme stellt das Laufenlassen eines Hundes im „Einwirkungsbereich des Hundehalters“ dar. Im dem Fall muss der Hundehalter unabhängig von äußeren Ereignissen und Einflüssen jederzeit in der Lage sein, seinen Hund zurück zu rufen oder anzuleinen.

Unabhängig davon ist Hundekot im Außenbereich ein ständiges Ärgernis und vom Hundehalter zu entsorgen! Vielleicht sollten die Hundehalter aus Verantwortung einmal darüber nachdenken, dass auf den landwirtschaftlichen Flächen „Lebensmittel“ hergestellt werden, die höchsten hygienischen Anforderungen unterliegen. Es sei noch darauf hingewiesen, dass der Hundekot und auch zurückgelassene Papier-/Reinigungstücher eine tödliche Gefahr für alle Tiere bzw. Weidetiere darstellen. Daher wird dringend um Beachtung und Rücksichtnahme gebeten!


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