Anmeldung von Hunden

21. Juni 2016 Aktuelles

Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals auf die Bestimmungen des § 10 Abs. 1 der Satzung der Ortsgemeinde Alpenrod über die Erhebung von Hundesteuer hinweisen.

Eine erneute Überprüfung hat leider wieder einmal ergeben, dass bisher nicht alle Hundehalter ihre Hunde angemeldet haben.

Gemäß den Bestimmungen der o.g. Satzung ist das Halten von einem oder mehreren Hunden innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung oder nach Zuzug in unsere Ortsgemeinde bei der Gemeideverwaltung anzumelden!

Wir weisen daher nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen die Anzeigepflicht Ordnungswidrigkeiten nach § 14 der GemO sind, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- € geahndet werden können. Falls eine Anmeldung bisher noch nicht vorgenommen wurde, ist dies umgehend entweder bei der Gemeindeverwaltung oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg während den Dienstzeiten nachzuholen.


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